Kein CDDA-Logo! www . CDs - mit - Kopierschutz . de Kein CDDA-Logo!

 

Hier entsteht eine Seite mit Informationen über Audio-CDs.

 

"Die Plattenfirmen beklagen Umsatzeinbrüche von bis zu zehn Prozent. Auch wenn sich einige
Marktforscher schon gegenteilig äußerten, werden die Labels nicht müde, neben der Internet-Piraterie
dem heimischen CD-Brennen die Schuld daran zu geben." [heise.de]

Dabei ist es die Musikindustrie, die die Diskussion um den Kopierschutz 20 Jahre zu spät führt!

Hier ein Zitat von EMI Music, Köln:

"[...] Dem massenhaften Klonen vorbespielter Tonträger durch Brennen von CD-Rs kann nur eines
entgegengesetzt werden, nämlich Kopierschutz. [...]

Falls Sie vorhaben, Kopierschutzmaßnahmen zu knacken und sich die CDs anderweitig zu brennen,
müssen wir Sie darauf hinweisen, dass dies in Kürze mit der Umsetzung der Europäischen
Urheberrechtsnovelle in Deutsches Recht strafbar ist. Solcherart Verletzungen des Urheberrechts
werden dann auch strafrechtlich verfolgt
werden."

Argumente gegen den Kopierschutz:

  • Trotz Kopierschutz lassen sich die CDs kopieren.
  • Kopien funktionieren in jedem CD-Player und lassen sich z.B. auf MiniDisk kopieren,
    die Originale mit Kopierschutz aber nicht. (Das Original ist also "schlechter" als die Kopie.)
  • Es dauert unnötig lange, sich seine eigene Zusammenstellung für unterwegs zu machen,
    wenn man z.B. analog in Echtzeit kopiert.
  • CD's mit Kopierschutz funktionieren nicht mit CDDB oder freedb.org.

NEWS-Artikel zum Thema:

heise (2002-10-27), heise (2002-09-07), heise (2002-05-25), heise (2002-03-04),
heise (2002-02-13), Janko Röttgers (2002-02-10), heise (2001-12-10),
heise (2001-07-06), heise (2000-01-25), ...

 

Kopieren: Erlaubt? Verboten?

  • Kopien sind erlaubt! Aber: "Erst wenn einschlägige Gerichtsurteile gesprochen sein werden, wird die
    weiterhin herrschende Rechtsunsicherheit ein Ende haben." ( c't 5/2000, Seite 112 )

Und mit Gerichtsverfahren wird die Musikindustrie noch warten, denn erst ...

  • "... wenn die EU-Richtlinie [...] umgesetzt wird, ist die Umgehung von Kopierschutzmechanismen
    [...] strafbar." (Dr. Spiesecke in der c't 22/2001, Seite 55)

Die Zukunft wird zeigen, ob die Musikindustrie damit unseren § 53 Artikel 1 UrhG aushebeln wird oder nicht.

Bitte keine Abmahnungen ohne vorherige Kontaktaufnahme per E-Mail!

Kontakt über: torsten.crull@gmx.de.
Seit dem 25. Oktober sind Sie Besucher Nummer WEBCounter by GOWEB

Valid XHTML 1.0!

Fairtunes: 'ne faire Sache
GOWEB WEBCounter Bannerdienst

 

Ich mache mir die Inhalte verlinkter Seiten nicht zueigen. letztes Update: 2002-10-27